5 Tipps zu ihren GEZ-Gebühren
Gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag hat man in Deutschland die Pflicht, die gesetzlichen Rundfunkgebühren zu bezahlen, wenn man ein Radio, einen Fernseher oder einen Computer zum Empfang bereithält. Das bedeutet, dass man monatlich den Betrag von 17,98 Euro von seinem Konto abgebucht bekommt. Die Gebühren sind immer als Vorauszahlung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für ein Vierteljahr zu leisten.
Es gibt aber die Möglichkeit, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Die Befreiung bedeutet keineswegs, dass man von der Pflicht, die GEZ-Gebühren zu zahlen entbunden ist, diese besteht generell. Man sollte genau prüfen, ob man eventuell die Voraussetzungen erfüllt, um von der Befreiung der Gebühren profitieren zu können.
Für wen eine Befreiung möglich ist
Wenn man einen gemeinnützigen Betrieb oder eine gemeinnützige Einrichtung betreibt, kann man von den GEZ-Gebühren befreit werden. Hierzu zählen zum Beispiel Behindertenwerkstätten oder Krankenhäuser.
Wer Arbeitslosengeld II bezieht oder Sozialhilfe kann ebenfalls in den Genuss der Befreiung der Rundfunkgebühren gelangen. Hierunter fallen Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Asylbewerber und Menschen, die Pflegegeld beziehen sind von der Gebührenpflicht ebenfalls enthoben.
Auch behinderte Menschen müssen keine Gebühren zahlen. Der Grad der Behinderung muss mindestens achtzig Prozent betragen. Sehbehinderte erhalten die Befreiung ab einer Sehbehinderung von sechzig Prozent. Hier sollte der Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk R/F versehen sein.
Auch Geringverdiener, hierzu zählen Studenten oder Auzubildende sind von der Pflicht der Zahlung der GEZ-Gebühr unter bestimmten Voraussetzungen befreit. Die Möglichkeit der Befreiung von den GEZ-Gebühren besteht für die Empfänger von Bafög und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe. Allerdings nur, wenn die Empfänger in einem eigenen Haushalt leben.
Wie geht die Befreiung von der GEZ-Gebühr vor sich?
Die Gebührenbefreiung erfolgt immer nur auf einen schriftlichen Antrag hin. Wichtig ist, dass nur die GEZ für diese Anfrage zuständig ist. Man kann sich das Befreiungsformular im Internet herunterladen oder bei der GEZ in Köln schriftlich beantragen.
Dem Antrag müssen unbedingt die Unterlagen in Kopie beiliegen, die das Einkommen oder die Behinderung nachweisen. Es reicht auch aus, diese Unterlagen im beglaubigten Original bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Zuständige Stadtverwaltung oder Bürgeramt) vorzulegen.
Ab wann erfolgt die Befreiung?
Nachdem die Befreiung schriftlich erfolgt ist, gilt diese für den Folgemonat. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich, auch wenn man die Voraussetzungen für die Befreiung schon im Vorfeld erfüllt hat. Deshalb ist es wichtig, einen vorsorglichen Antrag zu stellen, wenn man die staatlichen Leistungen bereits bei einer Behörde beantragt hat. So vermeidet man unnötige Zahlungen.
